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Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung in Sternenfels

Gemeinderatsfraktion

Die SPD Gemeinderatsfraktion informiert

Am Donnerstag, dem 19. Januar 2012, wurde im Gemeinderat die Änderung der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung behandelt.

Die SPD Gemeinderatsfraktion hatte sich in Ihrer Fraktionssitzung ...

ausführlich mit den Unterlagen zu diesen Änderungen befasst, die Herr Müller von der Gemeindeverwaltung erarbeitet hatte.
Von der Verwaltung wurde eine 60 % Kostendeckung vorgeschlagen.
Wir haben folgende Argumentation aus unserer Sicht in die Beratungen des Gemeinderats eingebracht:

Unsere Friedhöfe in beiden Ortschaften wurden für Generationen geplant und ausgebaut. Deshalb sehen wir die Friedhöfe auch von den Kosten her für die Gesamtbürgerschaft und nicht nur für die Betroffenen in einem bestimmten Zeitraum.
Der Grad der Kostendeckung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern liegt nach § 87 der Gemeindeordnung im kommunalen Ermessen des Gemeinderates, so hatte es Herr Müller in der Vorlage ausgeführt.
Auch wenn das Landratsamt und die Gemeindeprüfungsanstalt eine Kostendeckung von mindestens 60% empfiehlt, lehnen wir eine Erhöhung auf eine Kostendeckung von 60 % zum derzeitigen Zeitpunkt ab. Es würde bedeuten, dass zum Beispiel eine Beerdigung in einer Urnenkammer mit Aussegnungshalle, Aufbahrung, Aushang und Urnenanforderung 1365 € kosten würde, was eine Steigerung von
64 % der reinen Bestattungskosten bedeutet.

In die Diskussion haben wir folgendes eingebracht und konnten uns auch vorstellen, dass dies so beschlossen wird:

- Wir haben vor langer Zeit beschlossen, dass es keine Wahlgräber zweistellig, einfach tief mehr gibt, deshalb ist diese Form zu streichen, es kann nur noch Verlängerungen für diese Grabform geben.
- Den auswärtigen Zuschlag von 100 %, der nicht unsere Bürger betrifft, die Ihren Lebensabend in einem Alten- oder Pflegeheim verbringen, würden wir nicht senken.
- Beim anonymen Urnengrab würden wir den Zuschlag für den Pflegeaufwand streichen, weil der so oder so anfällt.
- Die Gemeindeverwaltung sollte sich nochmals mit der Kirchenverwaltung unterhalten über die Benutzungsgebühr für die Kirche in der Ortschaft Diefenbach, damit wir gleiche Kostensätze in beiden Ortschaften haben.
- Wir schlagen vor, dass die Gebührensätze so angehoben werden, dass eine Kostendeckung von 50 % der reinen Bestattungskosten erreicht wird; die vorgeschlagenen Beträge in der Vorlage sind auf die Zehnerzahl aufzurunden. Dies würde bei dem Beispiel, das wir am Anfang dargestellt haben, eine Erhöhung um 38 % der reinen Bestattungskosten bedeuten, auch noch ein dicker Brocken für die Betroffenen.
- In den Beschluss sollte eingehen, dass wir uns in 5 Jahren wieder mit der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung befassen und aus der dann vorliegenden Entwicklung die Konsequenzen ziehen.

Für unsere Argumente konnten wir keine Mehrheit im Gremium erreichen. Die Freien Wähler, die anfangs noch die 60 % Kostendeckung mittragen wollten, einigten sich dann auf eine 55 % Kostendeckung und beschlossen dies dann mit der Bürgermeisterin gegen unsere Stimmen.
Erfreulich war dann, dass der Vorschlag unserer Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Marie-Luise Rohde angenommen wurde. „Statt der komplett anonymen Gräber könnten wir ein Wiesengrabfeld einrichten. An der Friedhofsmauer oder an einer Stelle könnte man einen Platz gestalten, wo die Namen der Bestatteten genannt sind, sofern das von denen gewünscht wird.“ Ein Friedhofsplaner soll Gestaltungsmöglichkeiten erarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen.

Gerhard Schollenberger
Fraktionsvorsitzender